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Abstimmung/Wahlen

Bürgergemeinde

Stimmberechtigt sind alle im Kanton wohnenden Gelterkinder Bürger, denen nach den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) das Stimmrecht in kantonalen Angelegenheiten zukommt.

Die ausserhalb Gelterkinden wohnenden Bürger und Bürgerinnen haben das Stimm-Material und die Einladung zur Bürgergemeindeversammlung persönlich zu verlangen. Das einmal gestellte Begehren gilt bis auf Widerruf. Melden Sie sich dafür bitte bei unserer Schreiberin.

Die Stimmabgabe auf dem Korrespondenzweg ist möglich.
 

 



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